Verordnung für die Therapie

Die Verordnung für Ergotherapie
Damit die ambulante Ergotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, bedarf es einer Ärztlichen Verordnung.  Die Kosten werden vom jeweiligen Kostenträger übernommen. Die Ergotherapeutische Behandlung ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen oder Sozialversicherung.

Selbstzahler nach Rücksprache.

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